Unser Shop richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden. Alle angegebenen Preise sind zzgl. gesetzlicher MwSt.

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma mediaDental

§ 1 Geltung der Bedingungen

1.1. Die Lieferung, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

§ 2 Vertragsabschluss

2.1. In Prospekten, Anzeigen und im Onlineshop enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer 30 Kalendertage gebunden.

2.2. Vertragsabschlüsse über Internetauktionsseiten (wie z.B. ebay) sind mit Ende der Auktion verbindlich. Allerdings sind einzelne Beschreibungen bei ebay ohne Gewähr da diese von der Plattform und nicht von uns erstellt wurden und möglicherweise Fehler enthalten.

2.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

2.4. Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen. 

§ 3 Preise, Preisänderungen

3.1. Unsere Preise ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste, sofern keine anderen Vereinbarungen mit dem Kunden getroffen wurden. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in den von uns genannten Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.2. Der Verkäufer unterliegt den § 25a des USt. Gesetzes an und muss die gesetzliche MwSt. nicht ausweisen.

3.3. Verpackungs- und Frachtkosten bis zum Sitz des Käufers trägt der Käufer. 

3.4. Auswahl- bzw. Mustersendungen werden von uns in Rechnung gestellt, wenn wir die Ware nicht innerhalb der gesetzten Frist ab Ablieferung beim Kunden von ihm zurückerhalten. Der Verlust und/oder die Beschädigung von Auswahl- bzw. Mustersendungen geht zu Lasten des Kunden.

§ 4 Lieferzeiten

4.1. Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

4.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten - hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

4.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund der in Punkt 4.2. genannten Gründe, berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sollte die Behinderung länger als drei Monate dauern, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.

4.4. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse.

4.5. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Käufers voraus.

4.6. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

§ 5 Versand und Gefahrübergang.

5.1. Die Gefahr geht in allen Fällen – einschließlich der Gefahr einer Beschlagnahme – auch bei frachtfreier Lieferung mit der  Aushändigung des Liefergegenstandes an die Transportperson auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn wir selbst transportieren. Verzögert sich die Absendung aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, so geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

5.2. Mangels entgegenstehender Vereinbarung bestimmen wir die Art und Weise der Verpackung und des Versandes. Sofern der Kunde es schriftliche beantragt, decken wir die Lieferung durch eine Transportversicherung auf seine Kosten ab.

5.3. Speditionslieferungen erfolgen immer bis Bordsteinkannte OHNE Zustellankündigung oder Terminvereinbarung. Sofern der Kunde es schriftliche beantragt, buchen wir Optionen wie Zustellankündigung, Zustellterminvereinbarungen oder ähnliches auf seine Kosten hinzu.

§ 6 Reparaturen

6.1. Die von dem Kunden eingesandten Reparaturgegenstände müssen frei von gesundheits-schädlichen Viren und Keimen sein,  insbesondere Hand- und Winkelstücke sind vor ihrer Übersendung an uns zu sterilisieren.

6.2. Die Arbeitszeit für die Fehlersuche ist kostenpflichtig und von dem Kunden zu tragen, auch wenn sich der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht herausgestellt hat, ein benötigtes Ersatzteil auf dem Markt nicht beschaffbar ist oder der Auftrag von dem Kunden während der Ausführung gekündigt wird.

6.3. Stellt sich im Rahmen der Fehlersuche und der damit eventuell verbundenen Zerlegung des hereingegebenen Teils heraus, dass dieses irreparabel ist, so sind wir nicht verpflichtet, es in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen zu müssen.

6.4. Die in Kostenvorschlägen genannten voraussichtlichen Reparaturkosten erstrecken sich auf den jeweils genannten Arbeitsumfang und die aufgeführten Ersatzteile. Die endgültigen Kosten können erst nach der Reparaturausführung beziffert werden. Sollte während der Ausführung der Reparatur eine Überschreitung des veranschlagten Reparaturpreises von mehr als 10 % absehbar werden, so erfolgt eine Mitteilung an den Kunden, bevor die Reparatur beendet wird

6.5. Für Kostenvoranschläge berechnen wir den entstehenden Arbeitsaufwand, falls es nicht zu einem Reparaturauftrag kommt, jedoch mindestens 25,00€ zzgl. MwSt., dies gilt auch bei einer Verschrottung des Gerätes. Für die Option „unrepariert zurück“ entstehen weitere Service-Kosten in Aufwandshöhe, jedoch mindestens 25,00€ zzgl. MwSt., zzgl. Porto.

6.6. Erhalten wir auf einen Kostenvoranschlag nicht innerhalb von 12 Monaten eine Antwort, sind wir berechtigt, das zur Reparatur hereingegebene Teil nach dem Ablauf dieses Zeitraums kostenpflichtig in Höhe der entstandenen Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlages, mindestens jedoch 25,00€ zzgl. MwSt., zu entsorgen.

6.7. Im Falle einer Reparatur werden unsere Leistungen für einen Kostenvoranschlag nicht in Rechnung gestellt.

§ 7 Rechte des Käufers wegen Mängeln

7.1. Mängelansprüche des Kunden setzten voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

7.2. Für gebrauchte Waren leisten wir keine Gewähr, es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart. Bei einem Sachmangel einer neuen Kaufsache gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften. Das bedeutet, dass der Käufer in erster Linie Nacherfüllung, d.h. Nachlieferung oder Mangelbeseitigung nach seiner Wahl verlangen kann. Mehrfache Nacherfüllungsversuche sind zulässig. Schlägt zweifache Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Kein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag besteht bei einem unwesentlichen Mangel der Kaufsache.

7.3. Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn Sie für uns nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. An Stelle der Nacherfüllung kann dann vom Käufer Minderung des vereinbarten Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangt werden.

7.4. Der Gewährleistung unterliegt nicht der übliche Verschleiß der gelieferten Ware, insbesondere der Verschleißteile. Darüber hinaus haften wir nicht für Funktionsstörungen, die auf unsachgemäßen Gebrauch, unzureichende Wartung oder Bedienungsfehler des Kunden zurückzuführen sind.

7.5.1. Die Montage von Behandlungseinheiten setzt immer die technischen Voraussetzungen in der Praxis voraus. Für etwaige Mängel an den bodenseitigen Wasser- und Elektroleitungen übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Als Richtlinie dient die Bohr- oder Montageschablone vom Hersteller, welche dem Käufer vorab zur Verfügung gestellt wird. Die genaue Einhaltung der Vorgaben des Herstellers ist zwingend erforderlich. Der Käufer ist in der Pflicht die Arbeiten der Gewerke zu überprüfen und ggfs. mit dem Verkäufer bei Unklarheiten Rücksprache zu halten.

7.5.2. Dieses gilt insbesondere bei Fußbodenheizungen oder anderen Installationen im Bodenbereich. Eine Montage kann NICHT ohne entsprechende Bodenplatte durchgeführt werden. Sollte dieses nicht möglich sein, ist der Käufer in der Pflicht, fachgerechte Bohrungen gemäß der Bohrschablone vorinstalliert zu haben.

7.5.3. Der Käufer ist 4 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Lehnt der Verkäufer nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt. Die Kaufpreiserstattung an den Käufer erfolgt somit auch erst frühestens nach 4 Wochen.

7.6. Der Käufer verpflichtet sich den festgestellten Mangel unverzüglich dem Verkäufer mitzuteilen, soweit eine Verjährung der Ansprüche nicht eingetreten ist.

7.7. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Ware einen Mangel aufweise, verlangt der Verkäufer nach seiner Wahl und auf seine Kosten, dass: (a) das mangelhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur an den Verkäufer mit anschließender Rücksendung an den Käufer geschickt wird oder (b) der Käufer das mangelhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Service-Techniker des Verkäufers zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Die Verjährungs- bzw. Gewährleistungsfrist für die vorstehenden Ansprüche beträgt 3 Monate ab Ablieferung der Ware. Ansprüche wegen Mängeln gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

7.8. Sollte es sich bei dem Tausch diverser Ersatzteile um Hauptbestandteile des Gerätes handeln, so dass die eigentliche Ware sich in ihrer Beschaffenheit und in ihrem Wert grundlegend geändert bzw. sich erhöht hat, werden die Kosten zum Teil, aber nicht mehr als 50% auf den Käufer umgelegt.

7.9. Macht der Käufer von seinem Widerrufsrecht gebrauch, so hat er die Ware an den Verkäufer zurückzusenden. Bei der Rücksendung muss die Ware mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt eingepackt werden. Wenn der Käufer kein ausreichendes Verpackungsmaterial hat, muss er dies dem Verkäufer anzeigen, so dass dieser ihm welches zur Verfügung stellen kann. Eine unsachgemäße, unzureichende oder fahrlässige Verpackung kann zur Minderung der Kaufpreiserstattung führen. Zudem ist die Rückgabe von gebrauchten Ersatzteilen grundsätzlich nicht zulässig. Weiterhin kann der Verkäufer die Rückerstattung der Kaufsumme einbehalten, falls die Ware aufgrund von unsachgemäßer Verpackung Beschädigungen davontragen sollte.

7.10. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Absätzen vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß §823 BGB. Diese Begrenzung gilt auch, soweit der Kunde an Stelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Haftungsbegrenzung

8.1. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschäden. Dies gilt auch bei leichtfahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

8.2. Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom Verkäufer garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern. Die obigen Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale. Der Haftungsausschluss bezieht sich nicht auf die Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

8.3. Sie sind als Käufer dazu verpflichtet das Medizinproduktegesetz zu beachten. Insbesondere im Hinblick auf die "freie Fallstrecke" nach DVGW bei Behandlungseinheiten. Wir bieten in diesem Zusammenhang ein BottleSystem der Firma Alpro an, welches anerkannt und gesetzeskonform ist. Auch das Inbetriebnehmen eines Elektrochirurgie-Gerätes oder ein Laser unterliegt gesetzlichen Vorschriften, welche eingehalten werden müssen. Unsere Geräte werden ausschließlich mit einem internen Prüfbericht ausgeliefert. Sie erhalten zudem eine Betriebsanleitung.

§ 9 Eigentumsvorbehalt 

9.1. Bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

9.2. Bei zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

9.3. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im ordentlichen Geschäftsgang und solange er nicht gegenüber uns in Verzug ist, weiterverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Endrechnungsbetrages (zzgl. USt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Vereinbarung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, dies nicht zu tun, solange der Kunde seinen Zahlungspflichten aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellungen vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und die Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

9.4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Ware (Endrechnungsbetrag zzgl. USt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.

9.5. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, das die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

9.6. Der Kunde tritt uns zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn auch die Forderung ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

9.7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheit die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigen; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 10 Zahlungen

10.1. Lieferungen erfolgen grundsätzlich erst nach Zahlungseingang, es sei denn, es liegt eine andere Vertragsregelung vor.

10.2. Da vom Verkäufer nur „Vorkasse“ akzeptiert wird gelten folgende Bedingungen: Nach der unterschriebenen Fassung des Kaufvertrages oder der Auftragsbestätigung ist i.d.R. sofort eine Anzahlung fällig. Der Restbetrag wird dem Verkäufer in BAR gegen Verkaufsquittung, alternativ als Echtzeitüberweisung, bei Lieferung übergeben. Sollte es zu Verzögerungen diesbezüglich kommen, behält sich der Verkäufer vor, von seinem Eigentumsrecht Gebrauch zu machen.

10.3. Sofern schriftlich nicht etwas anders vereinbart ist, werden sämtliche in Rechnung gestellten Beträge unmittelbar mit Rechnungseingang beim Kunden zur Zahlung innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig.

10.2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er bei nicht rechtzeitiger Zahlung nach Eintritt der Fälligkeit und Rechnungszugang kraft Gesetzes nach 30 Tagen oder vorher durch eine Mahnung in Zahlungsverzug gerät.

10.3. Bei Zahlungsrückständen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen vom vollständigen Ausgleich unserer offenen Forderung abhängig zu machen.

§ 11 Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

11.1. Vertraglicher Erfüllungsort für die in dem Kauvertrag genannten Vertragsparteien ist Hannover.

11.2. Soweit der Käufer Verbraucher, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Hannover ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Darüber hinaus sind wir berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen.

11.3. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen, die Frage des Zustandekommens sowie sämtliche Ansprüche aus und im Zusammenhang des Vertrages -einschließlich Ansprüche aus unerlaubter Handlungen-, unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

11.4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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